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   AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18   

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AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18 (https://dejure.org/2019,49873)
AG Bremen, Entscheidung vom 04.06.2019 - 16 C 607/18 (https://dejure.org/2019,49873)
AG Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 16 C 607/18 (https://dejure.org/2019,49873)
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  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zwar auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten, jedoch hat der Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH , Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02; v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, Rn. 5; v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 70; v. 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 48; v. 16.07.2015 - IX ZR 197/14; alle nach juris).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zwar auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten, jedoch hat der Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH , Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02; v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, Rn. 5; v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 70; v. 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 48; v. 16.07.2015 - IX ZR 197/14; alle nach juris).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zwar auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten, jedoch hat der Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH , Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02; v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, Rn. 5; v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 70; v. 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 48; v. 16.07.2015 - IX ZR 197/14; alle nach juris).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zwar auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten, jedoch hat der Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH , Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02; v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, Rn. 5; v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 70; v. 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 48; v. 16.07.2015 - IX ZR 197/14; alle nach juris).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zwar auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten, jedoch hat der Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH , Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02; v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, Rn. 5; v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 70; v. 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 48; v. 16.07.2015 - IX ZR 197/14; alle nach juris).
  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der konkreten anwaltlichen Tätigkeit eine echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzung ist oder ob es sich lediglich um einen im Rahmen des § 254 BGB bedeutsamen, die Ersatzpflicht beschränkenden und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstand handelt ( BGH in NJW 2011, 3657 [BGH 12.07.2011 - VI ZR 214/10]).
  • OLG Hamm, 08.09.2011 - 27 U 36/11

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Bremen, 04.06.2019 - 16 C 607/18
    Der Kläger ist selbst Rechtsanwalt und konnte deshalb zweifellos auch das weitere Mahnschreiben sachkundig selbst erledigen, als Insolvenzverwalter war das auch seine Aufgabe (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2011 - I-27 U 36/11, juris).
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